Derzeit bilden acht engagierte Ehrenamtliche das Herz des Schulträgers. Die Mitglieder sind die offiziellen Vertreter und Entscheidungsträger. In der Vollversammlung, im Verwaltungsorgan und in Arbeitsgruppen bestimmen die strategische Richtung, beraten die Geschäftsstelle und Schulleitungen und bringen ihre fachliche Expertise ein.
Das Verwaltungsorgan
Das Verwaltungsorgan ist nah am Geschehen in Geschäftsstelle und Schulen. Es übernimmt primär strategische und beschlussfassende Aufgaben, keine operative Verantwortung.
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Brigitte Halmes
Schriftführerin |
Raymund Servais
Kassierer |
Manuel Reuter
Verwaltungsrat |
Die Vollversammlung
Die Vollversammlung fungiert als Resonanzgruppe zu verschiedenen Themenfeldern. Sie berät auf Anfrage das Verwaltungsorgan, die Geschäftsstelle sowie die Schulen als fachliches Expertengremium. Zudem entscheidet sie über die Bildungsstrategie (Erziehungsprojekt, Schulprojekt, Schulstrukturen,...).
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Martha Kerst
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Simen Van Meensel
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Jean Werding
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Béatrice Weling
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Aufgabenbereiche und Struktur
Der Schulträger BSDG organisiert die Schulen und ist Arbeitgeber aller Mitarbeitenden. Er trägt die Gesamtverantwortung für die qualitativ hochwertige Umsetzung des Bildungsauftrags. Die pädagogische und organisatorische Verantwortung im Schulalltag wird dabei weitgehend an die jeweilige Schulleitung übertragen, der eine zentrale Schlüsselrolle zukommt. Maßgeblich für die Zusammenarbeit sind die Prinzipien von Autonomie, Subsidiarität und Partizipation.
Als juristische Struktur sorgt die VoG BSDG für die strategische Steuerung und den verbindlichen Rahmen des Schulträgers. Das operative Tagesgeschäft ist an die SKU-Geschäftsstelle delegiert, die die Schulen koordiniert, begleitet und unterstützt.
Die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten innerhalb des Schulträgers sind im Organigramm des Schulträgers übersichtlich dargestellt:
Als juristische Struktur sorgt die VoG BSDG für die strategische Steuerung und den verbindlichen Rahmen des Schulträgers. Das operative Tagesgeschäft ist an die SKU-Geschäftsstelle delegiert, die die Schulen koordiniert, begleitet und unterstützt.
Die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten innerhalb des Schulträgers sind im Organigramm des Schulträgers übersichtlich dargestellt:
Bildungspolitik und Vision
Die Statuten der VoG BSDG legen die Zielsetzung des Schulträgers fest: Im Auftrag des Bischofs von Lüttich hat die Vereinigung zum Ziel, die christliche Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu gestalten, insbesondere durch die Organisation eines freien Unterrichtswesens. Um dieses Ziel zu konkretisieren, verfasst die Vollversammlung ein Erziehungsprojekt. Dieses wird ausgehend vom Bildungsprojekt des Dachverbandes SeGEC („Auftrag der christlichen Schule“) entworfen und den Herausforderungen unserer Zeit und den Anforderungen an das Bildungswesen angepasst. Die Aufgabe der Schulleitung ist es, ausgehend vom Erziehungsprojekt des Schulträgers, das die Richtung vorgibt, gemeinsam mit den verantwortlichen Gremien ihrer Schulen, ein passendes Schulprojekt und auch einen Schulentwicklungsplan auszuarbeiten (schulintern).
Schulorganisation und Schulverwaltung
Die Schulorganisation und –verwaltung liegt größtenteils in den Händen der jeweiligen Schulleitung. Diese schafft dazu übersichtliche Organisationsstrukturen, verwaltet das Deputat aller Personalmitglieder und organisiert die bestmögliche Begleitung aller Schülerinnen und Schüler. Der Schulträger achtet dabei auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und leistet Hilfestellung, wenn erforderlich. Nähere Informationen sind auf der Webseite der jeweiligen Schule zu finden.
Finanzen und Infrastruktur
Die Schulen erhalten entsprechend ihrer Schülerzahlen Funktionssubventionen, für deren Verwendung sie verantwortlich sind: Funktions- und Ausstattungskosten, Mieten, Unterhalt, Energie, pädagogisches Material,... Der Schulträger verwaltet maximal 30% der an die Sekundarschulen gezahlten Funktionssubventionen und unternimmt eine bedarfsgerechte Umverteilung (Solidaritätsfonds) für seine Schulen.
Personengebundene Fragen
Die personengebundenen Fragen (Personal, Schüler:innen, Eltern,...) sind größtenteils per Gesetz geregelt. Bei Problemsituationen interveniert der Schulträger. Auch auf Anfrage von Personalmitgliedern oder Eltern kann er aktiv werden, beruft sich dabei aber auf die festgelegten Beschwerdewege.
Kommunikation und Außenbeziehungen
Zur guten Vernetzung der Akteure tagt die Vollversammlung viermal im Jahr, während sich die Mitglieder des Verwaltungsorgans monatlich treffen. Die Schulleiter:innen versammeln sich, in Anwesenheit des Schulträgers, ebenfalls monatlich. Situationsgebunden können zusätzliche Versammlungen organisiert werden.