Unser Verwaltungsrat
Brigitte Halmes
Schriftführerin |
Raymund Servais
Kassierer |
Helmuth Jousten
Verwaltungsrat |
Manuel Reuter
Verwaltungsrat |
Die Mitglieder der Vollversammlung
Martha Kerst
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Simen Van Meensel
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Karl-Heinz Pluymen
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Jean Werding
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Béatrice Weling
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Aufgabenbereiche
Der Schulträger als Organisator der Schulen und Arbeitgeber aller Personalmitglieder trägt die Verantwortung für die qualitativ hochwertige Ausführung des Bildungsauftrages. Diese Verantwortung überträgt er größtenteils der Schulleitung der jeweiligen Schule, der demnach eine Schlüsselposition zukommt. Die Prinzipien von Autonomie, Subsidiarität und Partizipation sind bei der Erfüllung der verschiedenen Aufgaben die Richtschnur.
Bildungspolitik und Vision
Die Statuten der VoG BSDG legen die Zielsetzung des Schulträgers fest: Im Auftrag des Bischofs von Lüttich hat die Vereinigung zum Ziel, die christliche Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu gestalten, insbesondere durch die Organisation eines freien Unterrichtswesens. Um dieses Ziel zu konkretisieren, verfasst die Vollversammlung ein Erziehungsprojekt. Dieses wird ausgehend vom Bildungsprojekt des Dachverbandes SeGEC („Auftrag der christlichen Schule“) entworfen und den Herausforderungen unserer Zeit und den Anforderungen an das Bildungswesen angepasst. Die Aufgabe der Schulleitung ist es, ausgehend vom Erziehungsprojekt des Schulträgers, das die Richtung vorgibt, gemeinsam mit den verantwortlichen Gremien ihrer Schulen, ein passendes Schulprojekt und auch einen Schulentwicklungsplan auszuarbeiten (schulintern).
Schulorganisation und Schulverwaltung
Die Schulorganisation und –verwaltung liegt größtenteils in den Händen der jeweiligen Schulleitung. Diese schafft dazu übersichtliche Organisationsstrukturen, verwaltet das Deputat aller Personalmitglieder und organisiert die bestmögliche Begleitung aller Schülerinnen und Schüler. Der Schulträger achtet dabei auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und leistet Hilfestellung, wenn erforderlich. Nähere Informationen sind auf der Webseite der jeweiligen Schule zu finden.
Finanzen und Infrastruktur
Die Schulen erhalten entsprechend ihrer Schülerzahlen Funktionssubventionen, für deren Verwendung sie verantwortlich sind: Funktions- und Ausstattungskosten, Mieten, Unterhalt, Energie, pädagogisches Material,... Der Schulträger verwaltet maximal 10% der an die Sekundarschulen gezahlten Funktionssubventionen und unternimmt eine bedarfsgerechte Umverteilung (Solidaritätsfonds) für seine Schulen.
Personengebundene Fragen
Die personengebundenen Fragen (Personal, Schüler:innen, Eltern,...) sind größtenteils per Gesetz geregelt. Bei Problemsituationen interveniert der Schulträger. Auch auf Anfrage von Personalmitgliedern oder Eltern kann er aktiv werden, beruft sich dabei aber auf die festgelegten Beschwerdewege.
Kommunikation und Außenbeziehungen
Zur guten Vernetzung der Akteure tagt die Vollversammlung im Prinzip alle sechs Wochen, während sich die Mitglieder des Verwaltungsorgans alle zwei bis drei Wochen treffen. Die Schulleiter:innen versammeln sich, in Anwesenheit des Schulträgers, einmal im Monat. Situationsgebunden können zusätzliche Versammlungen organisiert werden.