BSDG
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Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG

Heidberg 16-18
B - 4700 Eupen

Unser Verwaltungsrat

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Brigitte Piel

Vorsitzende​ des Verwaltungsrats

​[email protected]

Brigitte Halmes
Schriftführerin
​Raymund Servais
​Kassierer​
​Helmuth Jousten
​Verwaltungsrat
​​Manuel Reuter
Verwaltungsrat

Die Mitglieder der Vollversammlung

​Martha Kerst
Simen Van Meensel
Karl-Heinz Pluymen
​
Jean Werding
Béatrice Weling

Aufgabenbereiche

Der Schulträger als Organisator der Schulen und Arbeitgeber aller Personalmitglieder trägt die Verantwortung für die qualitativ hochwertige Ausführung des Bildungsauftrages. Diese Verantwortung überträgt er größtenteils der Schulleitung der jeweiligen Schule, der demnach eine Schlüsselposition zukommt. Die Prinzipien von Autonomie, Subsidiarität und Partizipation sind bei der Erfüllung der verschiedenen Aufgaben die Richtschnur.

Bildungspolitik und Vision

Die Statuten der VoG BSDG legen die Zielsetzung des Schulträgers fest: Im Auftrag des Bischofs von Lüttich hat die Vereinigung zum Ziel, die christliche Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu gestalten, insbesondere durch die Organisation eines freien Unterrichtswesens. Um dieses Ziel zu konkretisieren, verfasst die Vollversammlung ein Erziehungsprojekt. Dieses wird ausgehend vom Bildungsprojekt des Dachverbandes SeGEC („Auftrag der christlichen Schule“) entworfen und den Herausforderungen unserer Zeit und den Anforderungen an das Bildungswesen angepasst. Die Aufgabe der Schulleitung ist es, ausgehend vom Erziehungsprojekt des Schulträgers, das die Richtung vorgibt, gemeinsam mit den verantwortlichen Gremien ihrer Schulen, ein passendes Schulprojekt und auch einen Schulentwicklungsplan auszuarbeiten (schulintern).

Schulorganisation und Schulverwaltung

Die Schulorganisation und –verwaltung liegt größtenteils in den Händen der jeweiligen Schulleitung. Diese schafft dazu übersichtliche Organisationsstrukturen, verwaltet das Deputat aller Personalmitglieder und organisiert die bestmögliche Begleitung aller Schülerinnen und Schüler. Der Schulträger achtet dabei auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und leistet Hilfestellung, wenn erforderlich. Nähere Informationen sind auf der Webseite der jeweiligen Schule zu finden.

Finanzen und Infrastruktur

Die Schulen erhalten entsprechend ihrer Schülerzahlen Funktionssubventionen, für deren Verwendung sie verantwortlich sind: Funktions- und Ausstattungskosten, Mieten, Unterhalt, Energie, pädagogisches Material,... Der Schulträger verwaltet maximal 10% der an die Sekundarschulen gezahlten Funktionssubventionen und unternimmt eine bedarfsgerechte Umverteilung (Solidaritätsfonds) für seine Schulen.

Personengebundene Fragen

Die personengebundenen Fragen (Personal, Schüler:innen, Eltern,...) sind größtenteils per Gesetz geregelt.  Bei Problemsituationen interveniert der Schulträger. Auch auf Anfrage von Personalmitgliedern oder Eltern kann er aktiv werden, beruft sich dabei aber auf die festgelegten Beschwerdewege.

Kommunikation und Außenbeziehungen

Zur guten Vernetzung der Akteure tagt die Vollversammlung im Prinzip alle sechs Wochen, während sich die Mitglieder des Verwaltungsorgans alle zwei bis drei Wochen treffen. Die Schulleiter:innen versammeln sich, in Anwesenheit des Schulträgers, einmal im Monat. Situationsgebunden können zusätzliche Versammlungen organisiert werden.
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Datenschutz
Erklärung zur Barrierefreiheit
0032 87 59 46 70
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