Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Schulträger der freien katholischen Schulen in Ostbelgien (BSDG VOG) bemüht sich, seine Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets (Rechtsvorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) verlangt.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.bsdg.be.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.bsdg.be.
a) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der unter Punkt c stehenden nicht barrierefreien Inhalte nur teilweise mit dem Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets vereinbar.
b) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
c) Nicht barrierefreie Inhalte
Technik und Code: Die Sprache der Inhalte auf der Internetseite ist in den Einstellungen als „Deutsch“ angegeben. Bei unserer Überprüfung anhand von Applikationen, welche die Barrierefreiheit auf Internetseiten testet, ist uns aufgefallen, dass diese Einstellung nicht gültig ist und gewisse ATs (assistive technologies) den Code nicht richtig lesen können. Da wir den Code selber nicht abändern können, müssen wir abwarten, bis unser Anbieter weebly das Problem behoben hat.
Gestaltung: Wenn im Home-Menü etwas ausgewählt wird, dann hat die ausgewählte Schaltfläche einen zu niedrigen Kontrast. Das Design für die Toolbar ist bei weebly voreingestellt.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unser Internetseiten-Dienst weebly stellt nicht die nötigen Ressourcen zur Verfügung, um die oben genannten Inhalte laut Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen.
Gestaltung: Wenn im Home-Menü etwas ausgewählt wird, dann hat die ausgewählte Schaltfläche einen zu niedrigen Kontrast. Das Design für die Toolbar ist bei weebly voreingestellt.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unser Internetseiten-Dienst weebly stellt nicht die nötigen Ressourcen zur Verfügung, um die oben genannten Inhalte laut Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen.
d) Vorgeschlagene Alternativen
Für eine erleichterte Navigation und Lesbarkeit, empfehlen wir die Tastaturnavigation über die Tasten TAB, um vorwärts zu tabben bzw. Hochstelltaste+TAB um rückwärts zu tabben. Auch die Zoom-Funktion des Browsers kann unter Umständen die Navigation erleichtern (Tastenkombination „Strg +“ drücken).
Jeder Besucher der Website kann sich persönlich unter der Telefonnummer 0032 87 59 46 70 oder per Mail an [email protected] an unsere Einrichtung wenden, um Informationen zu erhalten, die für diesen Besucher online nicht zugänglich sind.
Jeder Besucher der Website kann sich persönlich unter der Telefonnummer 0032 87 59 46 70 oder per Mail an [email protected] an unsere Einrichtung wenden, um Informationen zu erhalten, die für diesen Besucher online nicht zugänglich sind.
e) Feedback und Kontaktangaben
Alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website können Sie gerne per E-Mail an die Adresse [email protected] oder per Post an SKU (Heidberg 16-18, 4700 Eupen) senden oder sich telefonisch unter der Nummer 0032 87 59 46 70 an uns wenden.
f) Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie von unserer Seite keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich bei Beschwerden in Bezug auf diese Website und die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates an den zuständigen Ombudsdienst wenden:
Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Platz des Parlaments 1
4700 Eupen
[email protected]
0800 987 59 (kostenlos)
Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Platz des Parlaments 1
4700 Eupen
[email protected]
0800 987 59 (kostenlos)
g) Pläne zur Verbesserung
Unsere Einrichtung hat den Support von weebly über die Problematik informiert.
Diese Erklärung wurde am 2. Februar 2024 erstellt.